Ministerin Verlinden stellt eine Million Euro für Opfer terroristischer Handlungen bereit: eine entschlossene Entscheidung zugunsten der Opferunterstützung

Die zentrale Anlaufstelle soll den Opfern von Terrorismus eine integrierte und kontinuierliche Unterstützung bieten. 

Im nächsten Monat gedenken wir des zehnten Jahrestags der Anschläge in Zaventem und Maelbeek. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss, der infolge dieser Anschläge im Jahr 2016 eingesetzt wurde, stellte fest, dass die Opfer terroristischer Handlungen mit einem fragmentierten und komplexen Hilfesystem konfrontiert sind. Seine Hauptempfehlung betraf die Einrichtung einer zentralen und klar erkennbaren Anlaufstelle.

Justizministerin Annelies Verlinden setzt diese Empfehlung nun um, indem sie eine Million Euro für die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Opfer von Terrorismus bereitstellt, die in die Kommission für finanzielle Unterstützung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten integriert wird. „Nach einem terroristischen Anschlag richtet sich die Aufmerksamkeit in der Regel auf die Täter im Rahmen der Strafverfahren. Doch auch die Rechte und Bedürfnisse der Opfer verdienen ebenso große Aufmerksamkeit. Die Opfer dürfen niemals das Gefühl haben, aufgrund mangelhafter Organisation erneut Opfer zu werden“, erklärte Ministerin Verlinden.

Die wichtigste Empfehlung wird endlich umgesetzt

Seit den Anschlägen von 2016 fordern die Opfer und Opferverbände ausdrücklich die Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle. Auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss stufte diese Empfehlung als vorrangig ein, da die belgische Unterstützungs- und Versorgungslandschaft zu komplex organisiert ist, was die Opfer viel zu oft dazu zwingt, sich allein zwischen den verschiedenen Diensten und Behörden zurechtzufinden.
Das Gesetz von 2024 über die Entschädigung von Opfern terroristischer Handlungen sieht vor, dass der Justizminister eine solche zentrale Anlaufstelle einrichtet. Bislang waren jedoch keine konkreten Maßnahmen ergriffen worden. Das ändert Ministerin Verlinden nun.
„Wir setzen das Gesetz von 2024 jetzt konsequent um. Wir beenden die Zersplitterung der Hilfeleistungen und Verfahren und schaffen einen klaren Prozess, vom ersten Moment an und so lange wie nötig“, erklärt die Ministerin.

Eingliederung in eine Struktur mit bewährter Expertise

Die zentrale Anlaufstelle wird beim Sekretariat der Kommission für finanzielle Hilfe für Opfer angesiedelt, einer Verwaltungseinrichtung mit bewährter Expertise. Nach den Anschlägen von 2016 wurden innerhalb dieses Gremiums spezialisierte Kammern für Terroropfer eingerichtet.
Diese Eingliederung bietet offensichtliche Vorteile: Es müssen keine neuen Strukturen geschaffen werden, und vorhandenes Wissen sowie Erfahrung können unmittelbar genutzt werden. Die Entscheidungsbefugnis der Kommission bleibt jedoch klar getrennt von der Begleitaufgabe der Anlaufstelle.

Aktive Betreuung ohne Weiterverweisung

Die zentrale Anlaufstelle wird die Opfer proaktiv während des gesamten Prozesses begleiten, sei es in rechtlichen, verwaltungstechnischen oder psychosozialen Belangen, und ihnen helfen, sich zwischen Krankenhäusern, Versicherungen, föderalen Diensten und anderen öffentlichen Stellen zurechtzufinden.
Ein Netzwerk zentraler Anlaufstellen (SPOC) wird in der gesamten föderalen Verwaltung eingerichtet. Dank dieser integrierten Struktur müssen Opfer von Anschlägen in Belgien oder belgische Opfer von Anschlägen im Ausland ihre unterschiedlichen Schritte nicht mehr selbst koordinieren. 
„Die Opfer dürfen nicht gezwungen sein, ihr Leid jedes Mal von Neuem zu schildern. Sie brauchen eine feste Ansprechperson, die sie durch den gesamten Prozess begleitet“, betont Frau Verlinden.

Strukturstärkung und Digitalisierung

Die vorgesehenen Mittel in Höhe von einer Million Euro werden in erster Linie dazu verwendet, die Kommission personell zu verstärken und zu professionalisieren, mit Coaches oder Koordinatorinnen und Koordinatoren, die die Opfer im Falle von terroristischen Handlungen betreuen. Dazu kommt die Entwicklung einer digitalen Infrastruktur mit einer entsprechenden Website und einer digitalen Akte für die Opfer.