Pressemitteilung

Maßnahmen für den Start des in einem Entwurf eines Ministeriellen Erlasses festgelegten Outdoor-Plans

Ministerin des Innern Annelies Verlinden hat den Entwurf eines Ministeriellen Erlasses mit den in den Konzertierungsausschüssen vom 14., 23. und 28. April 2021 beschlossenen Corona-Maßnahmen dem Staatsrat zur Begutachtung vorgelegt. Der Entwurf enthält die Maßnahmen, die am 8. Mai 2021, dem Start des sogenannten Outdoor-Plans, in Kraft treten. Darüber hinaus werden alle Maßnahmen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Da bis zum Inkrafttreten der Maßnahmen am 8. Mai 2021 ausreichend Zeit zur Verfügung steht, legt die Ministerin des Innern den Entwurf eines Ministeriellen Erlasses der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates zur Begutachtung vor.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Maßnahmen, vorbehaltlich des beantragten Gutachtens der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates.

Hotel- und Gaststättengewerbe

Ab dem 8. Mai 2021 dürfen offene Terrassen von Gaststätten und Hotels und Empfangs- und Festsälen unter Einhaltung einiger Bedingungen geöffnet werden:

  • Tische werden so angeordnet, dass ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen ihnen gewährleistet ist.
  • Höchstens 4 Personen pro Tisch sind erlaubt, außer im Falle eines Haushalts. Ein Haushalt darf einen Tisch teilen, unabhängig von der Größe dieses Haushalts.
  • Nur Sitzplätze an den Tischen sind erlaubt.
  • Jeder Gast muss an seinem Tisch sitzen bleiben.
  • Bedienung an der Theke ist nicht erlaubt.
  • Mindestens eine komplette Seite der Terrasse ist immer offen und muss eine ausreichende Belüftung gewährleisten.
  • Getränke und Speisen müssen im Freien verzehrt werden.
  • Der Kunde darf den Innenbereich nur punktuell und kurz betreten, um die sanitären Anlagen zu nutzen, zur offenen Terrasse zu gelangen oder die Rechnung zu bezahlen.
  • Die Kunden und das Personal müssen eine Maske oder eine andere Alternative aus Stoff tragen. Kunden dürfen ihre Maske abnehmen, wenn sie am Tisch sitzen.
  • Die Öffnungszeiten der offenen Terrassen sind von 8 bis 22 Uhr begrenzt.
  • Der Geräuschpegel darf 80 Dezibel nicht überschreiten.

Veranstaltungen

Nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Gemeindebehörde dürfen Veranstaltungen, kulturelle und andere Aufführungen und Wettkämpfe im Bereich des Profisports im Freien stattfinden vor bis zu 50 Personen auf Sitzplätzen, sofern sie von Fachleuten organisiert werden und die geltenden Maßnahmen eingehalten werden. Auch Handelsmessen, einschließlich Handelsausstellungen, werden im Freien für 50 Besucher organisiert werden können.

Aktivitäten in einem organisierten Rahmen

Für organisierte Aktivitäten im Freien wird die Altersbeschränkung von 18 Jahren aufgehoben. Die Aktivitäten dürfen für eine oder mehrere Gruppen von bis zu 25 Personen, Begleitpersonen nicht einbegriffen, organisiert werden. Für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich ist dies drinnen für Gruppen von maximal 10 Personen erlaubt. Die Aktivitäten dürfen nur ohne Publikum stattfinden; davon ausgenommen sind Trainings im Bereich des Amateursports. In letzterem Fall darf jeder Teilnehmer bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich von einem einzigen Mitglied desselben Haushalts begleitet werden. Wettkämpfe im Bereich des Amateursports bleiben verboten.

Kulte

Höchstens 50 Personen - Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich, Standesbeamter und Diener des Kultes nicht einbegriffen - dürfen zivilen Eheschließungen, der Ausübung des Kults und des nichtkonfessionellen moralischen Beistands und Aktivitäten innerhalb einer philosophischen nichtkonfessionellen Vereinigung gleichzeitig beiwohnen, sofern diese Aktivitäten im Freien an den zu diesem Zweck bestimmten Plätzen organisiert werden.

Ausgangssperre

Das Verbot, sich zwischen 0 Uhr und 5 Uhr morgens auf öffentlicher Straße und im öffentlichen Raum aufzuhalten, wird am 8. Mai 2021 durch ein Verbot ersetzt, gemäß dem nicht mehr als 3 Personen - Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich nicht einbegriffen - auf öffentlicher Straße und im öffentlichen Raum zusammenkommen dürfen. Mitglieder desselben Haushalts dürfen sich zusammen fortbewegen.

Empfang von Gästen zu Hause oder in einer Touristenunterkunft

Jeder Haushalt darf maximal 2 Personen - Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich nicht einbegriffen - gleichzeitig zu Hause oder in einer Touristenunterkunft empfangen, sofern diese Personen zum selben Haushalt gehören. Zu den Eingeladenen, außer dem engen Kontakt, muss Abstand gehalten werden.

Vergnügungsparks, Trödel- und Flohmärkte

Ab dem 8. Mai 2021 dürfen auch Außenbereiche von Vergnügungsparks wieder geöffnet werden. Das Gleiche gilt für Außenbereiche von Trödel- und Flohmärkten, soweit es sich um gewerbliche Verkäufer handelt.